http://ari-magazin.com/resimler/banner/tuerkiyemfm.jpg

Almanca
  • Font size:
  • Decrease
  • Reset
  • Increase

Türkisches Scheidungsrecht in Deutschland nicht mehr anwendbar ?

Sehr geehrte ARI Leserinnen und ARI Leser, Durch ROM –III-VO erfolgte eine wichtige und gravierende Änderung im Familienrecht. Ab dem 21.06.2012 werden nunmehr Scheidungen in Deutschland mit Türkeibezug generell nach deutschem Recht, durchgeführt. Es sei denn das Ehepaar hat zuvor notariell entschieden, dass das türkische Recht Anwendung finden soll. Scheidungen erfolgen somit nicht mehr nach dem Staatsangehörigkeitsprinzip. Will sich ein türkisches Ehepaar mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland scheiden lassen, so erfolgt die Scheidung vor dem deutschen Gericht nicht mehr nach türkischem Recht. Damit soll das Scheidungsverfahren vereinfacht werden. Es bedarf nicht mehr der Anwendung oder gar Einarbeitung in das Heimatrecht der Antragsteller. Allerdings müssen deutsche Scheidungsurteile in der Türkei anerkannt werden. Ob die türkischen Gerichte tatsächlich diese Urteile / Beschlüsse anerkennen, bleibt abzuwarten. Bis zum 20.06.2012 wurden die Scheidungen aufgrund der Staatsangehörigkeit der Antragseller nach türkischem Recht durchgeführt. Wie wirkt sich die ROM-II-VO auf die Scheidungsfolgen aus? Was bedeutet sie für türkische Paare? Der Schadenersatzanspruch nach türkischem Recht (z.B. im Falle des Fremdgehens) kann nicht mehr verlangt werden, der nacheheliche Unterhalt erfolgt ebenso nach deutschen Recht. Die elterliche Sorge und den Kindesunterhalt betreffende Verfahren richten sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, damit nach deutschem Recht. Bitte beachten Sie, dass Sie, als türkische Staatsangehörige, trotz ROM-II-VO, die Durchführung des Versorgungsausgleiches beantragen müssen, sofern Sie den Ausgleich wollen. Frau Rechtsanwältin Simsek ist umfangreich rechtlich tätig als auch Fachanwältin für das Familienrecht. Sie engagiert sich in mehreren ehrenamtlichen Projekten, unter anderem als Stellvertretende Vorsitzende für den Deutschen Kinderschutzbund in Augsburg. Für die Zeitschrift ARI schreibt Rechtsanwältin Nazan Simsek bereits seit Jahren juristische Artikel und informiert somit über aktuelle und wesentliche Rechtsprechungen.

 

 

 

Facebook`ta Paylaş

Teilen auf Facebook

ari-magazin.Com