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AUFRUF ZUR PROZESSBEOBACHTUNG

AUFRUF ZUR PROZESSBEOBACHTUNG

 

  _Zeit: Montag, 17. Februar 2014; 10:30 Uhr_

  _Ort: Amtsgericht Tiergarten, Kirchstraße 6, 10557 Berlin, Raum: 3007_

 

  Berlin, 03.02.2014: Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt

 und der Migrationsrat Berlin-Brandenburg rufen zur Prozessbeobachtung

 und Solidarität gegen rassistische Polizeipraktiken in Berlin auf.

 

  Am 21. März 2012 ist Frau Eliana B. auf dem Weg, ihre siebenjährige

 Tochter zur Schule zu bringen. Sie schiebt ihr Fahrrad, auf dem

 Gepäckträger sitzt ihre Tochter. Frau B. wird von einem Mann

 angehalten und darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Tochter nicht auf

 dem Gepäckträger sitzen dürfe. Frau B. lässt die Tochter absteigen

 und will ihren Weg fortsetzen, um pünktlich zum Unterrichtsbeginn in

 der Schule zu sein. Doch der Mann hindert sie daran, indem er sie an

 ihrer Hand festhält, diese kräftig und für sie schmerzhaft auf den

 Fahrradlenker drückt und sie zudem fragt, woher sie komme. Aufgrund

 ihres Akzents geht der Mann vermutlich davon aus, dass sie keine

 „Deutsche" ist. Es kommt zu einem erregten Wortwechsel, Frau B. ruft

 um Hilfe, sie sieht sich diskriminiert und rassistisch beleidigt. Für

 Frau B. ist nicht ersichtlich, weshalb der Mann sie am Weitergehen

 hindert. Sie schafft es schließlich, ihre Hand zu lösen und ihre

 Tochter verspätet zur Schule zu bringen. In der Schule erklärt sie den

 Grund für ihre Verspätung, trifft aber nur auf Unverständnis seitens

 der Lehrerin. Der Mann, der Frau B. angehalten hatte, sucht später die

 Schule auf. Erst dort gibt er sich als Polizeibeamter zu erkennen und

 holt die Tochter von Frau B., ohne deren Kenntnis und Erlaubnis, aus 

 dem

 Unterricht, um sie im Beisein der Lehrerin zu befragen. Erst als Frau

 B.s Tochter ihrer Mutter davon berichtet, wird Frau B. klar, dass es

 sich bei dem Mann, der sie am Morgen festgehalten hatte, um einen

 Polizeibeamten handelte.

  Im weiteren Verlauf muss das siebenjährige Mädchen die Schule

 wechseln, da sich diese Polizeimaßnahme sehr zum Nachteil für sie

 auswirkte.

 

  Obwohl sich der Polizeibeamte, nicht als solcher zu erkennen gab und

 Frau B. an der Hand verletzte, kam Frau B. seinen Anordnungen nach und

 ließ ihre Tochter sofort absteigen. Dennoch muss sie sich jetzt wegen

 „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte" und „Körperverletzung" vor

 Gericht verantworten.

  „Diese Vorgehensweise der Polizei begegnet uns in unserer Arbeit

 immer wieder", berichtet Biplab Basu von der Kampagne für Opfer

 rassistischer Polizeigewalt, „Menschen, die Opfer von rassistischem

 Handeln der Polizei werden, werden als Täter_innen angeklagt und somit

 kriminalisiert. Diese Vorgehensweise des Polizeibeamten ist völlig

 inakzeptabel."

  Die Befragung von Kindern durch die Polizei ohne das Beisein und die

 Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten ist ein klarer

 Verstoß gegen geltendes Polizeirecht und andere rechtsstaatliche

 Prinzipien. Die polizeiliche Maßnahme, ein Kind wegen einer

 geringfügigen Verkehrswidrigkeit aus dem Schulunterricht zu holen und

 zu befragen, verstößt zudem gegen den Grundsatz der

 Verhältnismäßigkeit.

  „Mit zunehmender Sorge beobachten wir seit einigen Jahren, die

 Vermischung von polizeilichen Ordnungsaufgaben und pädagogischem

 Handeln in Schulen", kritisiert Angelina Weinbender vom Migrationsrat,

 "Die Befragung der kleinen Tochter von Frau B. zeigt deutlich, dass von

 Polizeibeamt_innen kein kompetentes pädagogisches Handeln zu erwarten

 ist und lässt uns zudem auch an den pädagogischen Fähigkeiten der

 Berliner Lehrkräften zweifeln."

  Ansprechpartner:

  Biplab Basu  

  Reach Out/ Ariba e.V. & KOP

  Tel.: 030/ 695 683 44

         0179/ 544 17 90

  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! [1]  

  Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt/ KOP dokumentiert

 seit dem Jahr 2000 in einer Chronik die Misshandlungen, Verletzungen,

 Bedrohungen und Schikanen der Berliner Polizei gegenüber Migrant_innen

 und People of Color.

 

  Der Migrationsrat Berlin - Brandenburg ist eine bundesweit einmalige

 Dachorganisation von über siebzig Migrant_innen-Selbstorganisationen,

 die sich jenseits von Merkmalen wie Herkunft, Religion, Geschlecht oder

 sexueller Orientierung als politische Interessenvertretung organisiert

 haben. Ziel ist die völlige rechtliche, soziale und politische

 Gleichstellung und Teilhabe von Migrant_innen, ihren Nachfahren und

 anderen People of Color

-- 

 Angelina Weinbender

 Geschäftskoordination

 Migrationsrat Berlin-Brandenburg e. V.

 Oranienstr. 34, 10999 Berlin

 Tel.: +49(30) 616 587 55

 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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